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43 Beiträge seit 02.08.2010

Re: Du hast Dir die Antwort ja schon selbst gegeben.

Mighty Max schrieb am 12. Dezember 2013 16:21

> Zudem: hällt die Rechteverletzung nach der Woche nicht mehr an, kann
> auch kaum mit einer akuten Gefahr argumentiert werden (aka Bekämpfung
> von Straftaten) nein hier gehts nur um das Aufarbeiten von
> vergangenen Straftaten und da hilft t.b.h die "gute alte
> Ermittlungsarbeit" und richterliche Verfügungen gegen einzelne und
> nicht Bespitzelung Aller.

Das geht doch gar nicht ohne dass diese Daten irgendwo vorgehalten
werden. Man hat doch nur die IP-Adresse und wie soll man denn da an
einen Verdächtigen gelangen, den man dann überwachen könnte, wenn man
den Anschluss nicht kennt, von dem die Straftag aus begangen wurde?
Wie könnte denn da eine "gute alte Ermittlungsarbeit aussehen"?

Wenn Autos kein Kennzeichen hätte und jemand mit einem silbernen
Mercedes A-Klasse einen Menschen zu Tode gefahren hat, dann nützt es
doch nichts, wenn man nach einem silbernen A-Klasse Mercedes fahndet.
Davon gibt es Hunderttausende. Momentan könnte ja noch eine Liste
aller silberner A-Klasse Mercedesse über die zentrale
Zulassungsstelle rausgelassen werden und dann Fahrzeug für Fahrzeug
abgeklappert werden (eben Halter für Halter), um dann letztendlich
vielleicht an den Täter zu gelangen. Es helfen auch
Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras z. B. an Tankstellen,
denn da sieht man dann ja auch Kennzeichen drauf. Aber man braucht
immer einen Halter zum Kennzeichen, sonst kommt man da nicht weiter.
Beim Auto ist das akzeptiert.

Wenn man also zur IP-Adresse keinen Anschlussinhaber hat, dann ist
das wie bei dem silbernen Mercedes ohne Kennzeichen - kein
Ermittlungsansatz. Man weiß dann z. B. nur, dass die IP-Adresse zu
T-Online gehört. Das war's dann. Und wenn man dann selbst der
Geschädigte ist, kann man das sicher nicht verstehen, das das so ist.

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