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43 Beiträge seit 02.08.2010

Wo bitte ist der Unterschied zu einem Autokennzeichen?

Jeder der ein Auto besitzt und dieses zugelassen hat, hat ein
Kennzeichen am Auto. Wenn man mit diesem Auto eine Ordnungswidrigkeit
begeht, oder gar eine Straftat, dann kann die Strafverfolgungsbehörde
(z. B. Polizei) auch jederzeit auf diese Halterdaten zurückgreifen.
Darüber hinaus lässt sich auch noch feststellen, wer dieses
Kennzeichen vielleicht schon mal zuvor besessen hat. Alle anderen,
die keine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen haben,
stehen damit ebenfalls unter Generalverdacht, denn wozu sollte ein
Kennzeichen am Auto sonst dienen, als im Falle einer Owi oder
Straftat den Halter zu liefern. Konsequenterweise müsste man die
Kennzeichnungspflicht auch abschaffen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung wird auch nichts anderes gemacht, als
dass der Inhaber eines Telefonanschlusses (Halter) gespeichert wird,
sobald er von einem Provider (z. B. T-Online) eine IP-Adresse
(Kennzeichen) bezogen hat. Diese IP-Adresse interessiert zunächst
niemand. Erst, wenn eine Straftat begangen wurde, interessiert sich
sowohl der Geschädigte (z. B. Betrugsopfer) als auch die
Strafverfolgungsbehörde dafür, von welchem Anschluss aus (welcher
Halter) die Straftat begangen wurde.

Als es die VDS noch gab, konnte die Strafverfolgungsbehörde anhand
der IP-Adresse feststellen, von welchem Anschluss aus eine Straftat
begangen wurde und hatte somit diverse Ermittlungsansätze, die in der
Folge sehr häufig auch zum Täter führte. 
Nach der Abschaffung der VDS kommt bspw. ein Geschädigter zur Polizei
und bekommt nun dort gesagt, dass man zwar die IP-Adresse
herausfinden könne, da die Tat aber schon länger als bspw. 7 Tage
zurückliegt, man nicht mehr feststellen könne, wer dahintersteckt.
Dieses Szenario spielt sich tagtäglich in dieser oder ähnlicher Form
ab. Hier werden Täter geschützt und die Opfer bleiben auf der
Strecke. Privatsphäre ist gut und schön, solange man nicht selbst zum
Opfer wird und auf dem Schaden sitzen bleibt.

Natürlich gehört der Zugriff auf solche Daten reglementiert, so wie
das ja auch bei den Kfz-Kennzeichen der Fall ist (da ist es aber
erstaunlicherweise sehr einfach), aber unmöglich machen geht gar
nicht.
Hier kam schon mal das Argument, dass man das ja so machen könnte,
dass wenn eine Straftat begangen wurde, dass man dann den
Verdächtigen überwacht (z. B. durch Telefonüberwachung). Aber wie
soll das denn gehen (mal ganz unabhängig von der großen Hürde die die
StPO hier in den Weg stellt)? Wie soll man den bitteschön an einen
Verdächtigen kommen, ohne IP-Adresse?

Im realen Leben bei einem Betrug ist das einfacher, denn da hat man
die dahinter steckenden Personen vielleicht schon mal gesehen, oder
hat zumindest mehr Ermittlungsansätze. Das Internet aber ist anonym,
solange man keine IP-Adressen zur Verdachtsgewinnung zur Verfügung
hat. Ich sehe keine Alternative zur VDS, wobei ich die Beschränkung
auf wenigstens 1 Jahr beführworten würde.

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