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mehr als 1000 Beiträge seit 12.07.2006

Bitte hohe Strafen für falsche Take-Down-Notices

Mit der Verpflichtung, "sofort tätig (zu) werden, wenn er Kenntnis
von Rechtswidrigkeiten erlangt", wird der Diensteanbieter ungewollt
zum Richter und Polizist in Personalunion ernannt.

Er wird dem permanenten Risiko ausgesetzt, sich im Einzelfall falsch
zu entscheiden, indem er eine Rechtswidrigkeit fälschlicherweise
nicht als solche betrachtet oder einen legalen Vorgang
fälschlicherweise als rechtswidrig einstuft.

Bei zu zögerlichem Eingreifen (Rechtswidrigkeit missachtet) muss der
Diensteanbieter mit negativen Folgen für sich selbst rechnen, ein zu
großzügiges Einschreiten (legales Handeln als rechtswidrig
eingestuft) wird für ihn juristisch dagegen seltener zum Problem. Im
Zweifelfall wird der Diensteanbieter also logischerweise "aus Angst
vor möglicher Haftung legale Inhalte vom Netz nehmen."

Ein absurdes System, das wohl aber leider kaum in Frage gestellt
werden wird.

Mindestens sollte daher gefordert werden, Aufforderungen zur Sperrung
oder Entfernung von Inhalten, die sich im Nachhinein als
ungerechtfertigt herausstellen, mit empfindlichen Strafen zu
versehen.

Denkbar wäre, den Aussteller einer solchen unbegründeten Aufforderung
grundsätzlich mit der Maximalstrafe, die für die fälschlicherweise
unterstellte Rechtswidrigkeit vorgesehen ist, zu belegen - zu Gunsten
des zu Unrecht Beschuldigten.

Um zu Verhindern, dass Strafen für falsche Anschuldigungen nicht
vollstreckt werden können, sollten entsprechende Anfragen an
Diensteanbieter in Deutschland grundsätzlich nur dann Beachtung
finden müssen und dürfen, wenn die beschuldigende Instanz ihren
juristischen Sitz in Deutschland hat.

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