Das Wettbewerbsrecht sagt: Eine marktbeherrschende Stellung bei einem
Produkt darf nicht dazu genutzt (missbraucht) werden, ein anderes,
eigenes Produkt zu bevorzugen, zu fördern oder sonstwie in den Markt
zu drücken. - Das wäre unfair und wettbewerbswidrig.
Das wurde auch nicht für MS oder von der EU erfunden. Diese
Rechtslage ist Common Sense zwischen Ökonomen und Juristen seit der
Erfindung der Marktwirtschaft. Also seit ca. dem Jahr 1750.
Nun zum aktuellen Fall:
Das eine Produkt ist in diesem Fall das OS (Betriebssystem) eines
PCs. Hier hat MS  mit Windows fraglos eine marktbeherrschende
Stellung mit allem was dazu gehört.
Das andere Produkt ist der Webbrowser, eine Applikation, die Content
in einem bestimmten, definierten Format (HTML in diversen
Spezifikationen/Erweiterungen) darstellt. Hier produziert MS den IE.
MS darf also das eine Produkt (das marktbeherrschende OS = Windows)
nicht nutzen, um das andere Produkt (seinen Browser = IE) zu
bevorzugen, zu fördern oder sonstwie in den Markt zu drĂĽcken.Â
Vielmehr muss MS andere, konkurrierende Browser gleichwertig
behandeln. - So einfach und so klar.
Noch paar Anmerkungen:
1.) Dabei geht's nicht darum, wie gut Win ist, wie gut der IE ist,
wie Win seine marktbeherrschende Stellung errungen hat, ob durch
besondere Qualität, durch besonders geschicktes Marketing oder
sonstwie. Das ist irrelevant. In _keinem_ Fall darf MS den IE im
Rahmen des marktbeherrschenden Win bevorzugen.
2.) Ebenso ist die reale Verbreitung des IE _irrelevant_. Selbst wenn
der IE nur 1% Marktanteil hätte, wäre es MS verboten, seine
Verbreitung in irgendeiner Weise mittels Win zu fördern.
3.) Diese Regelungen gelten _nur_ für Produkte und Hersteller, die
eine marktbeherrshcne Stellung haben. _Nicht_ aber für Produkte und
Hersteller, die _keine_ marktbeherrschende Stellung haben. Also
bspweise nicht für Apple oder irgendwelche Linux-Distributoren, da OS
X oder Linux eben _keine_ marktbeherrschende Stellung inne haben. -
Daher treffen alle derartigen, ständig wiederholten Vergleiche nicht
zu. Diese Hersteller dürfen nach Belieben ihr _nicht_
marktbeherrschendes OS mit einem Browser ihrer Wahl bĂĽndeln.Â
Produkt darf nicht dazu genutzt (missbraucht) werden, ein anderes,
eigenes Produkt zu bevorzugen, zu fördern oder sonstwie in den Markt
zu drücken. - Das wäre unfair und wettbewerbswidrig.
Das wurde auch nicht für MS oder von der EU erfunden. Diese
Rechtslage ist Common Sense zwischen Ökonomen und Juristen seit der
Erfindung der Marktwirtschaft. Also seit ca. dem Jahr 1750.
Nun zum aktuellen Fall:
Das eine Produkt ist in diesem Fall das OS (Betriebssystem) eines
PCs. Hier hat MS  mit Windows fraglos eine marktbeherrschende
Stellung mit allem was dazu gehört.
Das andere Produkt ist der Webbrowser, eine Applikation, die Content
in einem bestimmten, definierten Format (HTML in diversen
Spezifikationen/Erweiterungen) darstellt. Hier produziert MS den IE.
MS darf also das eine Produkt (das marktbeherrschende OS = Windows)
nicht nutzen, um das andere Produkt (seinen Browser = IE) zu
bevorzugen, zu fördern oder sonstwie in den Markt zu drĂĽcken.Â
Vielmehr muss MS andere, konkurrierende Browser gleichwertig
behandeln. - So einfach und so klar.
Noch paar Anmerkungen:
1.) Dabei geht's nicht darum, wie gut Win ist, wie gut der IE ist,
wie Win seine marktbeherrschende Stellung errungen hat, ob durch
besondere Qualität, durch besonders geschicktes Marketing oder
sonstwie. Das ist irrelevant. In _keinem_ Fall darf MS den IE im
Rahmen des marktbeherrschenden Win bevorzugen.
2.) Ebenso ist die reale Verbreitung des IE _irrelevant_. Selbst wenn
der IE nur 1% Marktanteil hätte, wäre es MS verboten, seine
Verbreitung in irgendeiner Weise mittels Win zu fördern.
3.) Diese Regelungen gelten _nur_ für Produkte und Hersteller, die
eine marktbeherrshcne Stellung haben. _Nicht_ aber für Produkte und
Hersteller, die _keine_ marktbeherrschende Stellung haben. Also
bspweise nicht für Apple oder irgendwelche Linux-Distributoren, da OS
X oder Linux eben _keine_ marktbeherrschende Stellung inne haben. -
Daher treffen alle derartigen, ständig wiederholten Vergleiche nicht
zu. Diese Hersteller dürfen nach Belieben ihr _nicht_
marktbeherrschendes OS mit einem Browser ihrer Wahl bĂĽndeln.Â