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  • gege

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Füße küssen anstatt draufzutreten

1) eine wie auch immer abgestufte Zugangsbeschränkung angeblicher
Urheberrechtsverletzer zum Internet ist menschenrechtswidrig

= Verstoß gegen Meinungs- und Informationsfreiheit.

2)"Förderung rechtmäßiger Inhalte durch Provider" geht nicht ohne
Überwachung von Inhalten und Nutzern. Provider sollen Daten befördern
und sonst garnichts!

= Zensur - ein Verstoß gegen unser Grundgesetz

3) "unzumutbare Beschränkung des Zugangs verhindern" ist eine
Einschränkung des Zugangs. Netzneutralität erfordert jede - auch
angeblich zumutbare - Beschränkung zu verhindern.

= Zensur u n d Verstoß gegen Meinungs-/Informationsfreiheit.

Mit jeder angeblichen Kompromisslösung küsst das EU-Parlament den
Überwachungs fanatikern und Zensur-Verbrechern die Füße.
Grundlegende Aufgabe jedes demokratischen Parlamentes wäre es, denen
auf die Füße zu treten.

Sechs - (Ab-)setzen!

gege
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