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mehr als 1000 Beiträge seit 24.10.2003

Lediglich "Schwarzer Peter" an Provider weitergegeben

Die EU wünscht von den Provider:

>Sie seien durch EU-Recht nicht verpflichtet, 
>die über ihre Leitungen verschickten Datenpakete zu überwachen 
>und Strafaktionen gegen ihre Kunden durchzuführen.

Also nix :-)

Zudem würden die Provider es wohl kaum schaffen :-)


http://www.heise.de/newsticker/OLG-Duesseldorf-Betreiber-eines-eDonkey-Servers-haftet-nicht--/meldung/115650


Gemäß OLG Düsseldorf :
<Dies scheitere bereits daran, dass auf dessen Server die
Musikdateien nicht gespeichert werden, sondern sich dort lediglich
ein Verzeichnis der Daten befinde. Ein öffentliches Zugänglichmachen
im Sinne des § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sei darin nicht
zu sehen. Der Server-Betreiber nach den Ausführungen des OLG
Düsseldorf auch nicht unter den Gesichtspunkten der Störerhaftung.
Diese setze grundsätzlich eine Verletzung von Prüfungspflichten
voraus. Die Forderung, der Betreiber müsse alle in Frage kommenden
Daten herunterladen, öffnen und kontrollieren und "notfalls" auch
freie Inhalte filtern und entfernen, sei unverhältnismäßig.>


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