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53 Beiträge seit 18.07.2007

Schrankenlose Grundrechte

Leute, ihr tut ja gerade so, als wären bis zur VDS alle Grundrechte
schrankenlos gewährt worden. Grundrechte stehen eigentlich so gut wie
immer in irgeneiner Art Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten
oder sonstigen Verfassungszielen.

Nehmen wir nur das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit
gem. Art. 4 GG. Da steht noch nicht mal einer der üblichen "In diese
Rechte darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes
eingegriffen werden." dabei, es kann also nur durch
verfassungsimmanente Schranken beschränkt werden. Trotzdem würde
niemand auf die Idee kommen, ein so großes Getöse von wegen
ungerechtfertigter Eingriff in Grundrechte anzustimmen, nur weil die
Polizei etwa verhindert, dass ich mitten auf der A8 mein Mittagsgebet
anstimme. Warum? Weil ich dadurch erstens mich selbst und zweitens
und viel wichtiger das Leben anderer gefährden würde.

Es gibt also IMMER eine Abwägungsentscheidung bei solchen Sachen: Was
ist wichtiger, mein Glaube oder das Leben der Autofahrer? Ich hoffe
mal, dass bei dieser Abwägung alle zum Ergebnis kommen, das Leben der
einen überwiegt meinen Glauben hier.

Deshalb geht es nicht darum, OB ein Eingriff in Grundrechte
stattfindet, sondern inwieweit dieser gerechtfertigt ist. Und bei der
Rechtfertigung versagen diejenigen, die eine VDS fordern halt. Etwa
auf der Ebene der Geeignetheit, weil sie wohl gar keinen faktischen
Nutzen hat oder eben bei der Angemessenheit, weil selbst der Nutzen,
wenn man diesen bejaht, vollkommen außer Verhältnis zur
Eingriffstiefe steht. Doch das hat alles nichts damit zu tun, dass in
Grundrechte niemals eingegriffen werden dürfte.

Deshalb haltet euch mal mit der ganzen "ein bisschen töten"
Propaganda zurück. Das hört sich nämlich sehr nach der
Argumentationslosigkeit und Haudrauf-Taktik der meisten
Unionsabgeordneten an.

BTW: Und natürlich gibt es ein "ein bisschen" Eingriffe etwa in die
körperliche Unversehrtheit: Man denke nur an eine Blutentnahme bei
Trunkenheitsfahrten. Über den Richtervorbehalt und dessen faktischen
Nutzen kann man wieder gesondert streiten, aber das einzig absolut
gewährte Gut in der Verfassung ist nach ganz überwiegender Auffassung
die Würde des Menschen. Und der Würdeschutz ist nunmal eher eng
auszulegen, denn sonst wären wiederum einer Willkür der Justiz Tür
und Tor geöffnet.

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