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mehr als 1000 Beiträge seit 02.05.2002

Achtung Falle!

Das bedeutet, dass jeder, der die Möglichkeit einer eMail-Angabe, die
einen eMail-Versand nach sich zieht, auf seiner Webseite anbietet mit
einem Bein im Knast steht.

Das betrifft Newsletter-Abos, Anfordern von Passwörtern
(Webhits-Chat) usw.

Der Grund ist, dass man eine beliebige eMail-Adresse eingeben kann,
deren Zugehörigkeit zu dem, der sie eingibt nicht festgestellt werden
kann.

Es könnte also folgendes passieren:
Ein Anwalt trägt seine eMail-Adresse in einen Newsletter ein oder
schickt sich selber eine Grußkarte (oder lässt das von einem Dritten
erledigen). Er erhält eine eMail und hat dann die Möglichkeit, den
Webmaster abzumahnen und kann ihn zwingen, eine
Unterlassungserklärung abzugeben.

Folge: Der Webmaster müsste den entsprechenden Dienst komplett
einstellen, weil der Anwalt wiederum die Möglichkeit hätte, durch
einen erneuten Eintrag seiner eMail-Adresse gegen die
Unterlassungserklärung zu verstoßen und das Geld zu kassieren.

Darüber sollten wir nachdenken!

Rolf Neumann


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