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  • karlwolf

10 Beiträge seit 06.11.2018

Innovationsbremse Eichrecht

Überall in Europa sind Ladesäulen mit geeichten Zähler für die Abrechnung ausreichend. Nicht aber in Deutschland. In Deutschland bremsen extrem hohe Anforderungen jegliche Innovation und somit die E-Mobilität stark aus.

Das deutsche Eichrecht fordert, dass ich auch Wochen nach dem Laden den Rechnungsbetrag und somit die geladenen kWh eichrechtskonform kontrollieren kann. Was im Grundsatz sinnvoll klingt ist bringt in der Praxis zahlreiche Probleme mit sich:

- Die komplette Ladesäule muss eichrechtlich zugelassen sein (Nicht nur der Zähler)
- Ladestation muss einen Rechnungsdrucker oder mindestens ein Display zur Abfrage aller Ladevorgänge haben
- Es dürfen keine Software Updates gemacht werden (Da dies eichrechtlich nicht zugelassen ist)
- Jede Ladesäule muss auf der Webseite der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ebenso jede Änderung.

Dies führt zu hohen Mehrkosten für die Station. Bei den teuren Schnellladestationen mag dies noch Sinnvoll sein (Sofern es überhaupt in Zukunft eine zugelassene Lösung gibt), wirklich teuer wird es aber bei den privaten und halbprivaten Ladesäulen. Diese unterstehen den selben Anforderungen. Eine private Ladesäule mit Rechnungsdrucker ist doch ziemlich am Ziel vorbeigeschossen.
Man rechnet aktuell damit, das private Säulen in Deutschland das 5-10 fache kosten werden wie in Rest von Europa. Dafür kann man aber zu 100% sicher sein, dass die Ladung korrekt ist. Im Rest von Europa sind es nur 99.99999%

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