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  • rhood

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Ach, hört sich das alles so schön, sicher und praktisch an ...

Aber einen Organspendeausweis und eine Patientenverfügung führe ich
in meiner Brieftasche mit. Ich händige sie nicht jedem aus, setze
nicht mal jeden in Kenntnis über deren Vorhandensein.
Und Medizinische Notfalldaten über Macumareinnahme, Diabetes,
Implantate, Allergien etc. auf einem im Extremfall handgeschriebenen
Zettel können Ersthelfer, zufällig am Unfallort eintreffende Ärzte
etc. sofort lesen, müssen nicht erst auf Sanis mit entsprechendem
Lesegerät für die EGK warten.
Andererseits kann ein Apotheker oder Betriebsarzt mit einem
manipulierten Lesegerät nicht alle persönlichen Krankheitsdaten auch
ohne meine Zustimmung auslesen (und wir wissen von EC-Terminals, dass
mit entsprechender krimineller Energie durchaus Terminals ohne Wissen
des Terminalbesitzers manipuliert werden können. Warum also nicht
auch EGK-Terminals in Apotheken und Arztpraxen.
Und ja, als Individuum kann ich auch mit den derzeitigen Methoden
ausgespäht werden. Aber im Falle des Verlustes meiner Brieftasche
kommt der Misbraucher nur in den Besitz MEINER Daten. Und bei einem
illegalen Kopieren der Festplatte meines Arztes hat der Täter nur die
Daten der Patienten DIESER Praxis und evtl. zusätzlich gespeicherter
Befunde die in Überweisungen angegeben wurden. Im Computer des
Internisten findet man jedoch nicht auch die Befunde des Zahnarztes.
Während man bei einer zentral gespeicherten Gesundheitsdatenbank mit
den richtigen legalen oder illegalen Methoden auf die Daten ALLER
Patienten zugreifen kann.
Nein, eine "Gesundheitskarte" sollte nur zur Identifikation und
Abrechnung mit der Krankenkasse genutzt werden können und dürfen. Bei
allen anderen Daten sollten diese individuell, zweckgebunden und
dezentral gespeichert und bearbeitet werden.
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