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  • sonnepur

3 Beiträge seit 29.10.2009

Re: Warum eigentlich für alle?

dazk schrieb am 4. November 2009 20:39

> > keinen Zwang, 

> Für das Erstellen der für freiwillige Anwendungen nötigen
> Infrastruktur bedarf es aber eines gewissen Zwangs. Sonst hast du das
> Henne Ei Problem. Du hast dich zwar ggf. für die Karte entschieden,
> kannst sie aber nicht nutzen, weil die Leistungserbringer keine
> Infrastruktur dafür haben. Diese werden die Infrastruktur aber selbst
> dann nicht anschaffen, wenn sie Ihnen nennenswerte Vorteile bietet,
> weil ja niemand die Karte hat. 

Ja das stimmt natürlich, es gibt hier auf jeden Fall eine kritische
Masse. Das ist ein wichtiges Thema im Rollout. Wobei m.M. der
Großteil der "schweren" Infrastruktur eine klassische hoheitliche
Aufgabe ist. 
Es geht mir hier aber mehr darum, das Qualitätsmängel und daraus
resultierende Inakzeptanz nicht durch grotesken Aktionismus
kompensiert werden darf. Wenn das System gut ist, wird es sich
absolut ohne Zwang durchsetzen. Und wenn es sogar sehr gut wird, dann
wird es dies auch zügig tun. Also bitte lasst doch einfach nur die
Leute an das Thema, die es sehr kompetent können!!!

> > Dezentrale Datenhaltung ist hier Pflicht, 
>
> Notfalldaten sollen dezentral auf der Karte abgelegt werden können. 
> Mehr bringt die Karte erst mal nicht. 

Der Gedanke ist hier, dass die Datenhaltung grundsätzlich dezentral
erfolgen muss und nur im Beisein des Patienten, also im Fall einer
Behandlung oder eines Notfall, eine konsolidierte Sicht ermöglicht
wird. Stammdaten müssen getrennt gehalten werden von Analysen,
getrennt von Diagnosen, getrennt von Therapien, Archivdaten getrennt
von aktuellen Daten usw. 
Das Motiv dafür ist, dass es niemandem nicht nur nicht gestattet
werden darf sondern auch physisch unmöglich gemacht werden soll ohne
die Kenntnis bzw. Einwilligung des Patienten in jedem konkreten Fall
profilbildende Daten einzusehen. Damit soll der Informationasymmetrie
zuungunsten des Patienten, welche unkontrolliert zwangsläufig zum
Missbrauch führt, wirkungsvoll entgegengewirkt werden.

> > mehrfache Trennung von
> > Applikation und Daten. 

> Was meinst du damit?

Gleiches Motiv wie oben: Gleichstellung des Patienten vor dem SYSTEM.
Wobei nicht nur die Daten getrennt voneinander gehalten werden
sollen, sondern auch die Daten von den Applikationen, der
Programmlogik getrennt werden müssen. Ein Applikationsverwalter darf
in seinem Administrationsbereich keinen Zugriff auf Patientendaten
erhalten und umgekehrt Datenhalter dürfen keine Applikationen
verwalten oder betreiben, mit denen Sie die Daten sehen, auswerten
oder verändern können. 

> > Verpflichtung zum absoluten Datengeheimnis der
> > Teilnehmer. 

> Was ist ein Datengeheimnis eines Teilnehmers?

Ich meinte damit sowas, wie einen ethischen Kodex für die Medizin-IT.
Vielleicht ähnlich dem Eid des Hypokrates. Man kann ja nicht alles
durchregeln, sondern wichtig ist auch ein grundsätzliches Vertrauen
zu denen, die medizinische Daten und Informationen verwalten. Eine
Art Ehrenkodex der Medizin-ITler. 

> > Entaynonymisierung der Systeme... 

> Verstehe ich nicht. 
Gleiches Motiv wie oben: Die Gleichstellung des Patienten vor dem
SYSTEM. 
Wenn Daten erstmal im System sind, dann gibt es meist kein Zurück und
keinen Ansprechpartner mehr dafür, der mich als Advokat vor dem
SYSTEM vertritt. Der sich um meine Interessen im SYSTEM und gegen das
Missbrauchspotential darin schützt. Wohlgemerkt die Daten gehören
immer noch mir, dem Patienten. Eine "große graue Masse" von
Mitarbeitern verwalten emsig meine Daten aber niemand vertritt dabei
meine Interessen. Der Patient wird hier zum machtlosen Opfer. Ganz
ähnlich der Situation in Kriegen, wer sein Opfer nicht kennt, wem
weder sein Name noch sein Gesicht vertraut ist, der tötet in dieser
Situation einfacher und mit weniger Skrupel. Deshalb ist eine
Entanonymisierung hier sehr wichtig um die "Menschlichkeit in SYSTEM"
zu bewahren.


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