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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Re: Löschungsklagen

sensortimecom schrieb am 22. Oktober 2003 18:43

>    Solche Löschungsklagen soll gefälligst der Erteiler des Patents,
> nämlich das EPA, SELBER ZAHLEN! 

>    Bitte bedenken: Wenn denen dort weiterhin volle Narrenfreiheit
> eingeräumt wird, wird es bald in ganz Deutschland nicht mehr genug
> Geld geben, um all die Nichtigkeits- und Feststellungsklagen zu
> bezahlen!


Stimmt. Sie kassieren nicht übel dafür. Sie kassieren nicht nur für
die Erteilung, sondern auch für die PRÜFUNG des Patents.
Nur scheints da zu hapern. Da wird wohl bloß ein Haken gesetzt:
formal korrekt [ja] und fertig. Damals [tm], als das Wetter noch
besser war, haben deutsche Patentämter strenger hingeschaut
(Fraunhofer hat Jahre gebraucht, um das mp3-Patent durchzukriegen,
die haben es am Anfang wegen "technischer Unmöglichkeit" abgelehnt
*g*).
Aber eine Institution haftbar machen? Das ist wie den Weihnachtsmann
in den zeugenstand zu rufen.
Naja, ich versuchs mal, ich lass mir für Europa mal das Rad
patentieren.
In Australien hats ja ein Rechtsanwalt schon unter Patentschutz.


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