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  • Killer-Plautze

mehr als 1000 Beiträge seit 29.08.2007

Externe Gutachten zur Beurteilung, ob eine Straftat vorliegt

Gutachten werden vergeben, allerdings in Vorbereitung auf die eigentliche Anklage bzw. den folgenden Prozeß, aber praktisch nie im Vorfeld von Ermittlungen. Ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, sollte sich eigentlich aus dem Schriftstück ergeben, denn dazu müßte es entsprechend gekennzeichnet sein (z.B. mit "Geheim"), ausserdem beruft sich NP selbst auf geheime Quellen. Darauf kommt es aber gar nicht an, denn Landesverrat setzt den Vorsatz heraus, "die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Dies zu beweisen ist im vorliegenden Fall praktisch unmöglich, dies auch weil der Haushaltsplan die innere Sicherheit betrifft. Diese angeblichen Gutachten sind eine Finte, die den Inlandsgeheimdienst (Sic!) nicht davon abgehalten haben dürfte, das Umfeld von NP geheimdienstlich zu überwachen. Aber das Ausmaß ist natürlich geheim.

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