hopplada schrieb am 9. Januar 2003 12:37
> ...einfach den strittigen betrag zurückbuchen und für die zukunft der
> telekom die einzugsermächtigung entziehen.
Einfach ist das nur, wenn man den Telefonanschluss nicht täglich
benötigt. Was nützt es mir, Recht zu haben, wenn mir wegen
Nichterreichbarkeit ein Kundenauftrag verloren geht? Das kann ich gar
nicht konkret beziffern und beweisen, also gibt es auch keinen
Schadensersatz.
Wenn nicht alles komplett bezahlt ist, startet nämlich bei der T.
eine selbstlaufende Maschinerie, die schnell zum Sperren des
Anschlusses führt. Dagegen können die kleinen Mitarbeiter wenig
machen, außerdem haben die gar nicht genügend rechtliche Kenntnisse.
Da muss man dann schon ein höheres Tier anrufen und schwer
beschimpfen und bedrohen, ohne dabei als Hempel, den man nicht
beachten muss, eingestuft zu werden. Das erfolgreich zu tun, will
gekonnt sein; aber wenn man es richtig macht, ist der Anschluss nach
zwei Stunden wieder verfügbar <g>.
Rolf Keller
> ...einfach den strittigen betrag zurückbuchen und für die zukunft der
> telekom die einzugsermächtigung entziehen.
Einfach ist das nur, wenn man den Telefonanschluss nicht täglich
benötigt. Was nützt es mir, Recht zu haben, wenn mir wegen
Nichterreichbarkeit ein Kundenauftrag verloren geht? Das kann ich gar
nicht konkret beziffern und beweisen, also gibt es auch keinen
Schadensersatz.
Wenn nicht alles komplett bezahlt ist, startet nämlich bei der T.
eine selbstlaufende Maschinerie, die schnell zum Sperren des
Anschlusses führt. Dagegen können die kleinen Mitarbeiter wenig
machen, außerdem haben die gar nicht genügend rechtliche Kenntnisse.
Da muss man dann schon ein höheres Tier anrufen und schwer
beschimpfen und bedrohen, ohne dabei als Hempel, den man nicht
beachten muss, eingestuft zu werden. Das erfolgreich zu tun, will
gekonnt sein; aber wenn man es richtig macht, ist der Anschluss nach
zwei Stunden wieder verfügbar <g>.
Rolf Keller