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24 Beiträge seit 02.02.2003

Re: Vertrauensperson zum Vorlesen mitbringen

AndreasH schrieb am 8. Juli 2004 15:55

> [ ] eine Vertrauensperson ist jemand, vor dem ich Angst habe
> [ ] eine Vertrauensperson ist jemand, dem ich vertraue
>
> Bitte passend ankreuzen.

Du hast es nicht verstanden. Die Wahlleitung kann nicht
unterscheiden, ob jemand sich freiwillig helfen läßt oder unter Druck
steht.

Und wenn es darum geht, potentielle Beeinflussung in Kauf zu nehmen
oder Stimmen ganz auszuschließen, wird immer letztere Alternative
gewählt. Z.B. sind deshalb Stimmzettel, aus denen die Identität des
Wählers ersichtlich ist, ungültig.

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