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Avatar von Andreas Walter
  • Andreas Walter

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2000

Steuern müssen bezahlt werden.

Wenn die Dienstleistung, die erbracht und mit Bitcoin bezahlt, ich sag mal auf die Rechnung in Bitcoin ordentlich die Umsatzsteuer drauf rechnet und diese dann abführt, dann kann man ohne Steuer auf den Umtausch auskommen. Wird dem Staat dadurch die Umsatzsteuer "unterschlagen" dann beteuern beim Umtausch. Das ist sonst Schattenwirtschaft, wenn nicht gar Steuerhinterziehung und nicht besser als Schweizer Banken.

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