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  • Stoffelchen

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2009

Re: Todesstoß für den Einzelhandel

Harald Friedrich schrieb am 18. April 2010 19:00

> Es gibt jetzt für den Privatkunden kaum noch Gründe beim lokalen
> Einzelhandel einzukaufen. Man kauft online sicher, schnell,
> vielfältig, mit Überblick, einfach und günstig. Das ist doch schön
> für die Endverbraucher.

Das Urteil ändert daran rein gar nichts.

> Die Internetversender sollten sich freuen, denn es ist eine
> allgemeine Aufwertung des online-Handels in den Augen der
> Verbraucher. Natürlich kostet es ein bisschen was, aber Werbung ist
> selten kostenlos.

Das Urteil ändert daran rein gar nichts.

> Die einzigen, die sich darüber ärgern sollten, sind die
> Einzelhändler. Dort muss man selbst hingehen, man sieht nur eine
> begrenzte Auswahl, man hat keinen Vergleich, man wird dann oft
> überredet. Die Preise sind oft deutlich höher, da man Miete und
> Werbung mitbezahlen muss. Beim online-Handel kann man jetzt sogar
> kostenlos ausprobieren. Klasse!

Dummes Gewäsch.
Du darfst dich selbst informieren, vergleichen, bestellen, Ware
annehmen.
Wenn du nen Haufen Zeugs kaufst und mindestens ein Teil behältst,
zahlst du die Versandkosten für die Hinsendung ... und Rücksendung
obendrein, wenn es unter 40 Euro sind oder bei höherem Betrag auch
dann, wenn du noch nicht bezahlt hattest. Das dürfte in den meisten
Fällen so sein.
bestellst du ein paar Mal Zeugs und der Händler ärgert sich wegen
AUfwand und kompletter Retoure, wird er dich künftig nicht mehr
beliefern.

> Der EuGH hat in meinen Augen tatsächlich Recht...

Das war auch schon zuvor klar, nur nun halt mit Urteil.

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