Ansicht umschalten
Avatar von Haenk
  • Haenk

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2000

Warum die Ware nicht gleich verschenken?

Da wird der Handel mit Artikeln unter 5EUR ja richtig lustig.
Hinsendung: der Versand (wg. Gefahrenuebergang) sollte im Interesse
des Haendlers versichert oder per Einschreiben erfolgen, mit
Verpackungsmaterial, Arbeitsaufwand, Entsorgungskosten liegt man da
bei 5EUR, welche man dem Kunden auch so in Rechnung stellen muss.
Widerruft der Kunde, muss man immerhin nicht die Ruecksendekosten
tragen. Allerdings gebietet auch hier der Gefahrenuebergang eine
gewisse Verlustrate einzukalkulieren.
Fuer den Haendler waere es in diesem Fall sinnvoller, dem Kunden den
Artikel zu schenken, sofern dieser die Versandkosten uebernimmt (bzw.
nicht auf der Erstattung besteht).
Werde ich gleich einmal bei ein paar Versendern ausprobieren.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten