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  • webcat

585 Beiträge seit 12.12.2000

verständnisproblem

... dass es für den Personenbezug von IP-Adressen ausreicht, wenn sich der Anbieter von Online-Mediendiensten insbesondere bei Cyberattacken an die zuständige Ermittlungsbehörde wenden kann. Dieser obliege es dann, "die nötigen Schritte" zu unternehmen, "um die fraglichen Informationen vom Internetzugangsanbieter zu erlangen und die Strafverfolgung einzuleiten".

jetzt ist es doch gar nicht so selten, dass man sein geraffel bei einem hosting-provider hat - d.h. es gibt zwar einen "internetzugangsanbieter", aber der speichert mit sicherheit keine logfiles auf seinen routern.
ergo bin es also wieder ich, der den "ermittlungsbehörden" die log-files zur verfügung stellt, die ich zwar speichern, aber nicht verwenden darf (um zb. eine IP von der ein ddos ausgeht zu blocken)?

meine erfahrung ist, dass die "ermittlungsbehörden" selbst im fall von kreditkartenbetrug nicht ermitteln - und bei einer cyberattacke soll ich jetzt darauf warten, dass irgendwer meine logfiles wenigstens ansieht?

wie weltfremd ... oder worauf genau bezieht sich diese "präzisierung"

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