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  • Scentless Apprentice

mehr als 1000 Beiträge seit 06.04.2004

Schlichtweg lächerlich

Urheberrechtsschutz hat natürlich seine Berechtigung, wenn er plumpes
Abkupfern sanktioniert, aber das lag hier nicht vor. Die beklagte
Firma hat sich lediglich an einer vorhandenen Zusammenstellung
(sprich Datenbank) bei dem Erstellen ihres eigenen Werkes
_orientiert_ (Streitgegenstand war lediglich eine _ähnliche_ Liste
gemeinfreier Gedichte; es ging _allein_ um diese Liste). 

Wenn sich nun jeder vor teuren Verfahren fürchten muss, wenn er sich
irgendwo Anregungen holt, dann ist das der Tod jeglicher Innovation.
Denn auch darauf beruht Fortschritt: dass Vorhandenes durch eigene
Ideen verändert und verbessert wird. Aber die Rechtsprechung wie
Gesetzgebung scheint ja schon länger eher um die Absicherung der
Pfründe der großen Rechteinhaber/verwalter besorgt zu sein...
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