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  • jojoax

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2000

Die Lösung ist recht einfach:

Die Netzbetreiber, die den vom Kunden geünschten Anschluß nicht
innerhalb von 120 Tagen liefern können, verlieren die
Durchleitungsrechte über öffentlichen Grund und Boden.

Das sollte ja machbar sein.

Oder anders überlegt:
Enteignungen sind ja auch beim Autobahn/Straßen/Infrastrukturausbau
möglich. Das mit dem echtem Breitband auf dem Stand der Technik ist
ja eine Infrastrukturaufgabe...

Wenn man wirklich eine Lösung will, ist das klar machbar.

Jojo
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