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  • Sebastian Starosielec

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2000

"Todesstrafe kommt nicht in Betracht"

Soso, die Todesstrafe kommt also "nicht in Betracht".

Jetzt entscheidet also schon der Justizminister (d.h. ein Politiker) pauschal über das Strafmass. Ich dachte, in einer ordentlichen Demokratie tuen das die Gerichte - nach Abwägung aller Seiten in einem ordentlichen Verfahren.

Aber wenn der Herr Justizminister das Strafmass schon kennt, dann nimmt er es mit obigen Verhältnissen wohl auch nicht so genau.

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