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  • Aristophanes

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2003

Informationelle Selbstbestimmung...

...als Grundrecht bedeutet eben auch, dass man seine persönlichen
Daten an jeden weiter geben darf. Ein Umstand, den hier viele
"Datenschutzfundamentalisten" nicht wahr haben wollen.

Voraussetzung hierfür ist eben die "informierte Einwilligung".

Das Problem ist also nicht, dass Facebook so viele persönliche Daten
sammelt, wie irgend möglich und diese auch weiter verbreitet. Wer
hier die "dummen, dummen" Menschen beklagt, die entsprechend ihre
persönlichen Daten an Facebook weiter leiten und nach grundsätzlichen
verboten ruft, ist am Ende ideologisch viel näher an der Position der
"konservativen Elite" unseres Landes, als ihm klar ist.

Es geht darum, dass das Prinzip der informierten Einwilligung
durchgesetzt wird und da gibt es ja klar zu erkennende operative
Baustellen:

- Opt-In-Regelung
- Eindeutige Information über die Verwendung der personenbezogenen
Daten
- Auskunfts- Änderungs- und Löschrechte der Nutzer

Was hingegen nicht so einfach zu beantworten ist, ist die Verbreitung
personenbezogener Daten von Dritten durch die Facebook-Nutzer, die
allerdings von Facebook "billigend in Kauf" genommen wird.
Tatsächlich kann sich hier Facebook darauf berufen, dass hierfür der
jeweilige Nutzer verantwortlich zeichnet. Hier wäre ein Ansatz zu
fordern, dass Facebook Maßnahmen zur Kontrolle einführt und deren
Wirksamkeit nachgewiesen werden muss. Allerdings wären wir dann "auf
dem halben Weg" zu einer Art "Störhaftung" im Datenschutz. Und ob
dass im Hinblick auf die freie Meinungsäußerung, gerade auch in Foren
und Blogs, so erstrebenswert ist?

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