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  • BENDET

233 Beiträge seit 03.12.2007

Re: Recht auf Privatsphäre gibt es wohl leider nicht!

Potrimpo schrieb am 10.09.2020 15:22:

Deine analogen Entsprechungen entsprechen nicht einer brieflichen Privatkorrespondenz.

Naja, sie entsprechen nicht dem, was üblich ist, aber es wäre machbar.
Und die digitalen Systeme machen es eben.
Nur der Mensch nicht, weil er faul ist. Und geizig. Das Ergebnis hätte er aber trotzdem gerne.

Aber auch sonst gilt. Briefe die versandt sind, sind mit Eingang im Besitz und Eigentum des Adressaten. Zumindest nach meinem Verständnis. Insofern ist die Klage auf Herausgabe unbegründet, selbst wenn die Briefe wirklich geschickt wurden.
Insofern sehe ich in Deinem Fall nicht, warum die Herausgabe von Briefen die an den Adressaten bestimmt sind, erwirkt werden könnte.

Auch mit dem jetzigen Urteil nicht. Denn die Wirkung des Urteils ist ja nicht, dass dem Adressaten nun seine (digitalen) Briefe weggenommen werden.
Die Wirkung des Urteils ist, die Erben dürfen auf die (digitalen) Kopien zugreifen, die sich im Besitz und Eigentum der Verstorbenen befanden also Teil der Erbmasse sind.

Edit: Um es nochmal deutlicher zu machen: Hätte die Verstorbene vor ihrem Tod sämtliche Daten (also ihre Kopien) aus ihrem Konto gelöscht, stünden die Erben in dieser Hinsicht mit leeren Händen da, vom vermuteten Adressat könnten sie die vermeintliche Korrespondenz nicht einfordern, obwohl auf der Seite des Adressats die Briefe noch da wären.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.09.2020 11:57).

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