Auch die private Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem
Material ist unzulässig.
Die verlangte Lizentgebühr von 20.000,- EUR ist aber eindeutig
überhöht. Bei einigen hundert Besuchern und einem Kontaktpreis von
vielleicht 0,10 EUR wären ca. 50,- EUR Lizenz/Schadenersatz
angemessen.
An Stelle von Peter F. hätte ich daher die Anwaltsschreiben nicht
ignoriert, sondern die Gegenrechnung aufgemacht und 50,- EUR bezahlt.
Vor Gericht hätte die Gegenseite dann erhebliche Probleme, eine
höhere Forderung durchzusetzen, weil diese kaum substantiell
untermauert werden könnte.
DebianFan
Material ist unzulässig.
Die verlangte Lizentgebühr von 20.000,- EUR ist aber eindeutig
überhöht. Bei einigen hundert Besuchern und einem Kontaktpreis von
vielleicht 0,10 EUR wären ca. 50,- EUR Lizenz/Schadenersatz
angemessen.
An Stelle von Peter F. hätte ich daher die Anwaltsschreiben nicht
ignoriert, sondern die Gegenrechnung aufgemacht und 50,- EUR bezahlt.
Vor Gericht hätte die Gegenseite dann erhebliche Probleme, eine
höhere Forderung durchzusetzen, weil diese kaum substantiell
untermauert werden könnte.
DebianFan