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Avatar von wanneut
  • wanneut

mehr als 1000 Beiträge seit 15.11.2017

Urheberrecht > körperliche Unversehrtheit

War mal Zeuge in einem Fall wo es um fahrlässige Körperverletzung ging.
Da habe ich mir die Zeugenaussage vor Gericht sparen dürfen, weil der Angeklagte ein Verwanter 2. Grades war. (Hätte eh nichts sinnvolles aussagen können, weil ich zum betreffenden Zeitpunkt bewusstlos war.)
Verfahren wurde dann ohne Ergebnis eingestellt.
Aber wenn es um Urheberrecht geht, dann ist das natürlich was anderes.
Und jetzt kommt mir nicht mit Zivilrecht: §383 ZPO ist deutlich weiter gefasst als §52 StPO.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.04.2019 17:29).

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