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  • Freedom-4-All

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2007

Simple Lösung: Weg mit der (beknackten) Störerhaftung für Internetzugänge.


Auf das physikalische Leben übertragen wäre es gleichwertig, wenn ein
Grundstücksbesitzer haftet, weil *ÜBER SEIN GRUNDSTÜCK HINWEG* das
Haus des Nachbarn ausgeräumt wurde.

Weil der Zaun nicht hoch genug war und er auch sonst keine
Vorkehrungen getroffen hat, dass sein Grundstück nicht für
rechtswidrige Dinge als "Weg" genutzt wird.

WEG MIT DER STÖRERHAFTUNG für Internetzugangspunkte, und gut isses!

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