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  • FrogmasterL

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2005

Wer hätte gedacht, dass Routerzwang doch positive Seiten haben kann:

Wenn so ein Zwangsrouter eine Lücke aufweist, können die
Rechteinhaber sich ja an die Provider wenden, wegen der Verhinderung
anstrengungsarmen Wohlstandes.

Ein weises Urteil, das eine lange verschollene Rechtsvorschrift,
namens "in dubio pro reo" auch für Normalsterbliche wieder zugänglich
macht.

"Solange es nicht auszuschließen ist, dass..." ist ein ganz anderer
Schnack als "Die IP war's", da sich hinter der IP(wobei diese auch
schon wieder mit Zweifeln behaftet ist, weil irgendein ominöses
Programm die ausgespuckt hat) ja sonstwer verbergen kann.

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