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  • bgks

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2003

Re: Quizfrage

Zum Aufkaufen gehören immer zwei: einer, der aufkauft, und einer, der verkauft. Das Verkaufen lässt sich freilich erzwingen. Aber das auch nur, wo mit Spekulationskapital angetreten wurde, statt mit Eigenkapital[1].

[1] Um das Paradoxon aufzulösen, müsste es heißen 'eigenem Kapital', denn unter Eigenkapital wird ja in einem raffinierten Winkelzug die sogenannte Selbstfinanzierung einberechnet, die entgegen der Theorie dem Unternehmen praktisch eben gerade nicht unbefristet zur Verfügung steht, sondern genau das Spekulationskapital ist. Praktisch steht das Fremdkapital dem Unternehmen unbefristeter zur Verfügung. Allerdings kann auch das Fremdkapital einen Verkauf erzwingen. Das aber nicht ohne einen Anlass, die in Fehlern des Unternehmens selber zu suchen sind, und sonst nur mithilfe eines Verstoßes gegen das Recht oder die Ethik, also etwa im Fernsehen verkünden, das Unternehmen sei so gut wie insolvent (illegal), oder in Form einer Abstufung des Ratings durch eine Rating-Agentur mit Selbstbewahrheitungsprominenz (legal).

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