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Avatar von langer_sebi
  • langer_sebi

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2008

Re: Youtube im Vergleich zu Spotify, Rdio etc.

> Auch zum Vergleich gehört: Wer hat die Verträge mit Spotify
> verhandelt? Ist das dann auch die GEMA oder die Labels einzeln?

Wie es da konkret aussieht, weiß ich auch nicht, allerdings sind GEMA
und Labels da zwei völlig unabhängige Dinge. Müsste man mal durch die
Tarife auf der GEMA-Seite wühlen; Online-Anbieter und speziell
Streamningdienste sind da ja doch neue und spezielle
Distributionsformen, die nicht so ganz in das klassische Raster
fallen, weiß ich gerade auch nicht, wie das behandelt wird.

An sich ist es ja eben so: JEDER, der Musik von
GEMA-Komponisten/Textdichtern vervielfältigt, öffentlich aufführt,
oder "sendet", muss an die GEMA zahlen. Zu Offline Zeiten war das
noch recht eindeutig. Schallplatten und CDs wurden bei den
Plattenlabels in ihren Presswerken vervielfältigt, also haben da die
Labels für an die GEMA gezahlt. Radiosender dagegen haben nicht
vervielfältigt, sondern zaheln da für, dass sie die Musik öffentlich
an alle auststrahlen. Ein Plattengeschäft kauft hat mit
vervielfältigen nichts zu tun,also musste da auch nichts gezahlt
werden.

OnlineShops wie iTunes sind ja funktional und aus der Sicht des
Nutzers genauso  wie die Plattenläden früher. Und auch die Labels
"verkaufen" ja eben ihre Lieder an diese Online-Shops. Aber technisch
gesehen werden da ja keine Datein durchverkauft, sodnern iTunes ist
nun der Vervielfältiger und müsste meiner Auffassung nach dann an die
GEMA zahlen. Streamingdienste sind nun eine Stufe weiter und noch
näher am Radio. Wie auch immer, Spotify muss an sich auf jeden FAll
an die GEMA zahlen, unabhängig davon, was die mit den Labels für
einen Vertrag haben. Der beklagte geringe Anteil, den die "Künstler"
an einem Klick verdienen, ist ja wohl eher das pendant zu dem Anteil,
den sie auch an einer verkaufetn CD bekommen haben. Und das haben die
mit dem Plattenlabel ausgehandelt, ist Teil des Vertrages. Aber
sofern die sie ihre Songs selbst geschreben haben, bekommen sie
unabhänig davon ja Geld von der GEMA.

Man muss halt immer beachten, dass "Komponisten und Urheber" und
"ausführende Musiker" getrennt betrachte werden müssen. Erstere sind
Mitglied bei der GEMA und haben eben  anspruch auf Vergütung, wenn
ihre Kompositionen öffenrlich gespielt oder verbreitet werden (also
auch Coverversionen), die ausführenden Musiker dagegen machen einen
Vertrag mit dem eigentlichen Plattenlabel (und sind Mitglied bei der
GVL). 

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