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  • Torte25

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2001

Ein Gericht mit Verstand erkennt einen s.g. "Umgehungstatbestand" im Wechsel des

Impressums. Die MS Niederlassung in DE ist juristisch selbständig und
somit
auch für den Inhalt der Webseite verantwortlich. es gibt genügend
Rechtsprechung, welche
nicht am Betreiber, sondern am Adressaten eines Web Angebotes den
Anspruch
auf Unterlassung gegen den Betreiber festmacht. Insbesondere die
Hamburger
Gerichte haben sich darum verdient gemacht.

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