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  • Kressmann

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2007

Meine E-Mail an diese Dame

Sehr geehrte Frau Harms,

gerade Ihre Machenschaften wurden des öfteren vom Bundesgerichtshof
als rechtswidrig befunden. Und das, ohne daß Sie irgendwelche
Konsequenzen daraus ziehen mußten. Sie haben einfach unliebsame
Menschen zu Terroristen erklärt, um tun zu können, was Ihnen das
Gesetz sonst niemals gestattet hätte!

Und ausgerechnet Sie FORDERN Vertrauen?

Werte Frau Harms, Vertrauen kann man nicht fordern. Vertrauen wächst
wie eine zarte Pflanze. Auf dieser Pflanze trampeln Sie und Herr
Schäuble nebst Anhängern unablässig herum. Dieses Vertrauen haben Sie
also verspielt. Kein Mensch vetraut mehr in einen Staat, der selbst
regelmäßig gegen das geltende Gesetz und die Verfassung verstößt und
sich einen Dreck um die Rechte und Freiheiten der Bürger kümmert.
Kein Bürger vertraut mehr einem Staat, der ihm nicht vertraut und
deshalb jeden einzelnen seiner elektronischen Kontakte per Gesetz
protokollieren läßt!

In den letzten Jahren hat das BVerfG nicht weniger als 13(!)
Überwachungs- und Sicherheitsgesetze ganz oder teilweise für
Verfassungswidrig erklärt. Das belegt ganz eindeutig, daß Sie kein
Vertrauen verdienen. Hätten wir in diesen 13 Fällen aus lauter
Vertrauen nicht das Gericht aufgerufen, wären wir jetzt um gute Teile
unserer Grundrechte beraubt.

Heimliche Durchsuchungen sind eines Rechtsstaates einfach nicht
würdig. Der BGH hat das noch wörtlich so verkündet [1], aber das
BVerfG hat sich da leider von Menschen wie Ziercke und Schäuble
belabern lassen weil es Angst hat, für nichtvereitelte
Terroranschläge verantwortlich gemacht zu werden.

Hören Sie Frau Harms. Mein Computer ist die Auslagerungsdatei meines
Gehirns. Wenn Sie den Inhalt meines Computers inspizieren, dann
wissen Sie, womit ich mich beschäftige, was mich bewegt, was mir
Angst macht und mir Freude bereitet. Kurz: Sie blicken bei einer
Onlinedurchsuchung direkt in mein Hirn. Und das betrachte ich als
Menschenrechtsverletzung wie sie schwerer nicht sein kann. Und selbst
wenn ich ein Terrorist wäre, hätten Sie kein Recht, gegen meinen
erklärten Willen und heimlich in mein innerstes Ich einzudringen.

Und es ist mir sowas von egal, wenn Sie behaupten, dies würde den
Normalbürger niemals betreffen. Erstens, weil ich ausgerechnet Ihnen
gar nichts mehr glaube (siehe oben) und zweitens, weil in einem Staat
der Verbrechen verhindern will, grundsätzlich jeder verdächtig sein
muß. Anders funktuioniert Prävention nämlich nicht!

Am Fall von Andrej Holm hat man schön sehen können, daß es als
Normalbürger schon ausreicht, hier und da die falschen Worte zu
gebrauchen, um zum rechtenlosen Terroristen gestempelt zu werden.

Außerdem wissen Sie genausogut wie ich, daß wenn die
Onlinedurchsuchung erst mal gesetzlich legitimiert ist, die
entsprechenden Werkzeuge erforscht und entwickelt werden. Schon das
ist der Fehler, denn wenn diese Werkzeuge erst da sind, wollen sie
auch benutzt werden. Mit jedem Mal ein wenig leichtfertiger, bis zum
Schluß die Forderung an des Gesetzgeber im Raum steht, auch gegen
Kleinkriminelle oder Schulkinder vorzugehen, die mal ein Liedchen aus
dem Internet geladen haben. Die Online-Durchsuchung gab es noch gar
nicht, da wurde in der Politik schon laut darüber nachgedacht, sie
auch gegen gewaltbereite Fußballfans einzusetzen. Sie sehen also, es
ist nur eine Frage der Zeit, bis parktisch jeder damit rechnen muß.

Frau Harms, ich habe weder Respekt vor Ihnen, nocht vertraue ich
Ihnen. Und je mehr Menschen es mir gleich tun, umso besser, denn man
darf Ihnen nicht trauen. Sie haben das Vertrauen nicht verdient.
Gehen Sie mir aus den Augen und vermeiden Sie in Zukunft irgendwelche
peinlichen Interviews, in denen Sie jenes Vertrauen fordern, welches
Sie höchstselbst verspielt haben. Sie widern mich regelrecht an. Ich
möchte Ihre Sicherheit nicht, sondern will meine Freiheit zurück. Für
mich und vor allem für meine Kinder.

[1]
Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durch-
suchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der
Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen
offen legen. [...] Dafür sprechen zunächst die Vorschriften der
Strafprozessordnung über die Durchführung der Durchsuchung.
§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO sieht ausdrücklich ein Recht des
Inhabers der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände auf
Anwesenheit vor.

Euer Kressmann
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