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  • Gandalf der Graue

mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.2001

Re: Ich weiĂź gar nicht worĂĽber ihr euch so freut

Edna Krabappel schrieb am 17. Januar 2012 17:05

> Gandalf der Graue schrieb am 17. Januar 2012 16:30
> 
> > Die Polizei wird Dich erst blasen lassen, _wenn_ entsprechende
> > Indizien vorliegen, die darauf hinweisen, dass Du nicht mehr
> > fahrtüchtig bist.
> 
> Entschuldigung, aber Polizisten sind keine Mediziner und von daher
> gar nicht wirklich qualifiziert wirkliche Ausfallerscheinungen zu
> diagnostizieren,

Dafür gibt es das Röhrchen.

> Alkoholgeruch kann auch durch den Beifahrer
> entstehen,

Und das kann man nicht unterscheiden, wer aus dem Mund riecht, schon
klar.

 ... nichts von den "Indizien" hätte vor Gericht Bestand.

ROFL.

> Da bist Du der Entscheidung des Polizisten dich einem Alkoholtest zu
> unterziehen schlicht und einfach ausgeliefert.

Nein, Du kannst Dich weigern zu blasen.

> Gerade bei
> Verdachtunabhängigen Kontollen zur Karnevalszeit oder in der Nähe von
> Diskotheken o.ä. reicht ein diffuser "Eindruck" eines Polizisten dazu
> dich pusten zu lassen (oder einem Drogen-Schnellscreening routinemäßg
> auf der Zubringerstrasse zum  Festival) zu unterziehen.

Auch wenn Du es noch tausendmal wiederholst, solche Schnelltests sind
freiwillig, aber das wurde Dir bereits schon mal gesagt.

> > Aber ich vermute auch jetzt wieder, dass von Deiner Seite nichts mehr
> > kommen wird und Du später auch weiterhin von einer Verdrehung der
> > Tatsachen schreiben wirst.
> 
> Wer mit persönlichen Angriffen kommen muß, erweckt leicht den
> Eindruck argumentativ nicht mehr mithalten zu können.

q. e. d.

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