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  1.   Truffaut   Gerücht: Kündigung nach Verstoß gegen BRD-Grundgesetz rechtens
  2.   unbekannter Benutzer   ebay kann auch grundlos kündigen!
  3.   demon driver   Urteil ist richtig, aber nur in dem speziellen Fall - eBay trotzdem Drecksladen
  4. + wildsurfer -30 Ein Handy für 60 Euro "versteigert" das einen VK von über 220 Euro ausweist. (5)
  5. + meinsenftube   Ebay provoziert dieses Verhalten! (3)
  6. + j-a-n-u-s   Beschwerde durch "Urteil" zurückgewiesen? (1)
  7. + Necronomikon -60 Bye Bye, EBay! (2)
  8. + unbekannter Benutzer -60 Schuld sind die 1-Euro-Aasgeier (19)
  9. + Codehunter 40 ebay - was war das noch mal? (1)
  10. + Zinn40 -55 Mietbieten von Bekannten is ja wohl normal (15)
  11. + Die Troll-Nanny -10 Hm? (3)
  12. + Hinz & Kunz 100 JEDE Kündigung eines zwielichtigen VERkäufers von ebay find ich lobenswert (3)
  13.   mordsDing boa eh 0 wie hat er es überhaupt geschafft ebay zu verklagen
  14. + Martin Wietfeld 50 Die einfachste Lösung gegen zu niedrige Startpreise und sowas ... (4)
  15. + unbekannter Benutzer -69 ich lasse auch immer mitbieten (28)
  16. + heikom36 67 Was für Idioten (7)
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