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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Klagenden Hotspot-Anbieter wegen der Speicherung anklagen und anprangern!

Das wäre jetzt der richtige Schritt.
Ob es was bringt oder nicht ist da Sekundär.
Jetzt sollte der zuvor Beklagte den Klagenden wegen der Verletzung
des TMG/Datenschutz-BlaBlah anzeigen, und zur Untermauerung die
Bestätigung des Gerichts dass dies nicht erlaubt ist beilegen.

Dann die Geschichte auf der eigenen Webseite unter Nennung des
Verlierers veröffentlichen.
Ich würde dort groß und fett hinschreiben "[Mitbewerbername hier
einsetzen] sammelt illegal Daten von Nutzern" :-)

Dagegen soll der mal klagen, das hat schließlich ein Gericht
bestätigt...
Muharharhar...

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