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  • SleepWalker

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2000

Störerhaftung und privates "frei-WLAN".

Liebe Leute, 

die Störerhaftung war gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Denn es
wird sich bei der beklagten Partei um einen professionellen
Diensteanbieter handeln, der das sogenannte "Providerprivileg"
genießt: Alle Provider sind (nach entsprechender Registrierung als
solche) von der Störerhaftung ausgenommen. Sonst könnte man ja
massenhaft die großen Provider deswegen belangen (was ja in der Tat
Unfug wäre).

Privatleute sind aber nach wie vor in der Störerhaftung, wenn über
ihr offenes WLAN, dass sie Datenreisenden zur Verfügung stellen
wollen, Schindluder getrieben wird.

Und weil sie wegen dem soeben ergangenen Urteil auch keine
Nutzungsdaten erheben und speichern dürfen, sind sie doppelt die
Doofen.

SleepWalker

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