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  • ZoomZoom

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2011

Gewerblich bedingt eine Gewinnabsicht...

... die ist bei der Definition jedoch nicht erkennbar.
Was soll der Quark also?
Lobbyismus und Verfolgungsgeilheit.

Mal abgesehen davon, wenn man das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur VDS zum Vergleich heranzieht, dass die
willkürliche Speicherung im Grunde rechtswidrig ist und auch nicht
jeder dahergelaufene Hempel ein Anrecht darauf hat, in diesen
Datenbergen zu schürfen, oder wie war das noch?

Nur bei schwersten Straftaten?
Da zählen jetzt Urheberrechtsverletzungen auch schon dazu, na klasse.

Andererseits: Wenn die Daten gar nicht erst erhoben dürfen (weil
verfassungswidrig), was hilft dann die Auskunftspflicht?
Ich frage mich bis heute, wo die diese Daten eigentlich herbekommen,
wenn doch die Speicherung nicht rechtens ist...?!
Hat darauf jemand eine Antwort?

Es gibt einen Spruch, der mir bei dieser Bundesregierung in dieser
Polizeidiktatur in diesem von Lobbyismus verseuchten Land mehr und
mehr durch den Kopf geht:

"Wo Recht zu Unrecht wird (wahlweise in manchen Fällen auch wo
"Unrecht zu Recht wird"), wird Widerstand zur Pflicht."
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