AntiKapitalist schrieb am 14. Oktober 2004 11:12
> > Das ist ein völlig harmloser Betrag für eine komplette Website
> > und drei Bilder, die von dritter Seite zugekauft/lizensiert
> > werden mussten (siehe Original-Urteil).
>
> im Prinzip hast du Recht. Allerdings ist es dann aus juristischer
> Sicht unsinnig den Streitwert auf 15.000 Euro zu taxiseren wenn
> doch "nur" 3 Grafiken und 1 Stylesheet geklaut wurden. Das kann
> und muss man ja fast missverstehen.
Ich kann Dir insofern zustimmen, als dass die heise-Meldung den
Sachverhalt sehr verzerrt darstellt. Die Klägerin hat nicht mit
Illustrator eine angefahrene Vektor-Illu gebastelt, sondern ledig-
lich drei Fotos eingekauft und bezahlt - soweit alles klar. Was
sie nun vergütet haben will, ist nicht die Leistung des Fotografen,
der laut Gericht sehr wohl eine Klage wegen unbefugter Benutzung
seiner Werke einreichen könnte. Ihrer Meinung nach war das Betätigen
der Kontrast-Funktion bereits ein künstlerischer Akt, der ihr ein
Urheberrecht am neu entstandenen Bild sichert, was natürlich Unfug
ist. Die Richter haben das also völlig richtig entschieden.
Gruß,
Marko
> > Das ist ein völlig harmloser Betrag für eine komplette Website
> > und drei Bilder, die von dritter Seite zugekauft/lizensiert
> > werden mussten (siehe Original-Urteil).
>
> im Prinzip hast du Recht. Allerdings ist es dann aus juristischer
> Sicht unsinnig den Streitwert auf 15.000 Euro zu taxiseren wenn
> doch "nur" 3 Grafiken und 1 Stylesheet geklaut wurden. Das kann
> und muss man ja fast missverstehen.
Ich kann Dir insofern zustimmen, als dass die heise-Meldung den
Sachverhalt sehr verzerrt darstellt. Die Klägerin hat nicht mit
Illustrator eine angefahrene Vektor-Illu gebastelt, sondern ledig-
lich drei Fotos eingekauft und bezahlt - soweit alles klar. Was
sie nun vergütet haben will, ist nicht die Leistung des Fotografen,
der laut Gericht sehr wohl eine Klage wegen unbefugter Benutzung
seiner Werke einreichen könnte. Ihrer Meinung nach war das Betätigen
der Kontrast-Funktion bereits ein künstlerischer Akt, der ihr ein
Urheberrecht am neu entstandenen Bild sichert, was natürlich Unfug
ist. Die Richter haben das also völlig richtig entschieden.
Gruß,
Marko