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  • AntiKapitalist

mehr als 1000 Beiträge seit 11.11.2003

Re: 15.000 Euro für drei Grafiken ????

> Ich kann Dir insofern zustimmen, als dass die heise-Meldung den
> Sachverhalt sehr verzerrt darstellt. Die Klägerin hat nicht mit
> Illustrator eine angefahrene Vektor-Illu gebastelt, sondern ledig-
> lich drei Fotos eingekauft und bezahlt - soweit alles klar. Was
> sie nun vergütet haben will, ist nicht die Leistung des Fotografen,
> der laut Gericht sehr wohl eine Klage wegen unbefugter Benutzung
> seiner Werke einreichen könnte. Ihrer Meinung nach war das Betätigen
> der Kontrast-Funktion bereits ein künstlerischer Akt, der ihr ein
> Urheberrecht am neu entstandenen Bild sichert, was natürlich Unfug
> ist. Die Richter haben das also völlig richtig entschieden.
>

Was in der Tat schwachsinnig ist. Danke für die Aufklärung, das wirft
ein ganz anderes Bild auf das Urteil.

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