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Avatar von jf2
  • jf2

mehr als 1000 Beiträge seit 30.04.2001

dürfen und müssen ... ?

> Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten
> dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen
> nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von
> der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem
> BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der
> Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten
> zu übermitteln.

Die Zugangsanbieter DÜRFEN Daten aufzeichen und MÜSSEN "nur" eine
anonyme Gesamtstatistik übermitteln?

Gibt es denn Provider die dieses "dürfen" insofern ausnutzen als sie
eben nicht aufzeichnen?

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