> Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten
> dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen
> nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von
> der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem
> BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der
> Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten
> zu übermitteln.
Die Zugangsanbieter DÜRFEN Daten aufzeichen und MÜSSEN "nur" eine
anonyme Gesamtstatistik übermitteln?
Gibt es denn Provider die dieses "dürfen" insofern ausnutzen als sie
eben nicht aufzeichnen?
> dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen
> nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von
> der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem
> BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der
> Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten
> zu übermitteln.
Die Zugangsanbieter DÜRFEN Daten aufzeichen und MÜSSEN "nur" eine
anonyme Gesamtstatistik übermitteln?
Gibt es denn Provider die dieses "dürfen" insofern ausnutzen als sie
eben nicht aufzeichnen?