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  • Sexsi

mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.2013

Re: Verträge nur in Textform - häh?

Dinx schrieb am 10. Oktober 2013 09:07

> Wieso solltest Du telefonisch nicht einem mündlichen Vertragsangebot
> zustimmen können? 
> Anbieter "Hey, Du! Willst Du bei dem Gewinnspiel mitmachen??"
> Ich "Ja, klar!"
> ==> mündlicher Vertrag zustande gekommen! Auftragsbestätigung - in
> welcher Form auch immer - ist da nicht zwingend notwendig.

Üblicherweise lief es bisher aber so, dass man nein gesagt hat und
man trotzdem eine Vertragsbestätigung bekommen hat.

> Dies soll jetzt halt geändert werden:
> Anbieter "Hey, willste beim Gewinnspiel mitmachen!?"
> Ich "Jo, sicher!"
> ==> KEIN Vertrag 
> Anbieter: per Post "Bitte unterschreiben sie hier: ________ wenn Sie
> am Gewinnspiel teilnehmen möchten!"
> Ich: Ach nee, besser net!
> ==> Anbieter ist angeschmiert.

Mit Unterschrift ist es aber schon Schriftform und nicht mehr nur
Textform. Ja, da gibt es einen Unterschied!

Laut Beitrag wird Textform gefordert. Unterschreiben soll der Ich in
deinem Beispiel laut Gesetzgeber also gar nicht. Damit zurück zu
meiner zentralen Frage: Was soll die Textform bringen?

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