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  • Sexsi

mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.2013

Verträge nur in Textform - häh?

"Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur
wirksam, wenn sie in Textform – also per Brief, Fax oder Mail –
abgeschlossen werden."

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Ist schon immer
so, so lang ich denken kann. Wenn man mir also bisher einen
Gewinnspielvertrag eingeredet hat, dann konnte der gar nicht
existieren, weil ich keine gleichlautende Willenserklärung abgegeben
habe.

Was soll daran eine Textform ändern? Die unseriösen Anbieter brauchen
also gar nichts zu ändern, sie schicken wie bisher ihre
Auftragsbestätigung (Textform) und die unwissenden Verbraucher werden
zahlen. Was ändert sich da jetzt zukünftig?

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