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  • unbekannter Benutzer

377 Beiträge seit 03.05.2002

Ist das nicht wie Werbung, die neben einem journalistichen Artikel steht?

Da kann sich derjenige, über den Berichtet wird, auch nicht dagegen
wehren, daß durch die Werbung daneben seine Rechte verletzt würden,
oder?

Wie ist es eigentlich bei Heise ? ;-)
Da gibt es doch auch öfters auffällig passende
Inhalte/Werbe-Kobinationen, nicht wahr?

Wenn die Werbung auf Webseiten zufällig verteilt wäre, könnte sie
auch zufällig neben einem ähnlichen Produkt über das berichtet wird,
erscheinen, dagegen kann ja wohl kaum jemand was haben.

In meinen Augen könnte es höchstens Regeln geben, die eine so strikte
Trennung zwischen Inhalt und Werbung verlangen, daß nicht mal die
Werbung bewußt plaziert werden darf... Halte ich aber eigentlich für
Quatsch, weil man das ja kaum sinnvoll nachprüfen könnte, ob etwas
zufällig plaziert worden ist oder nicht.

Eigentlich muß doch bloß der Inhalt unabhängig von der Webung gemacht
sein, nicht umgekehrt. Solange jeder die gleichen Chancen und Kosten
auf die Schaltung der Werbung daneben hat und niemand mit einer
Werbeschaltung (oder anders) einen Artikel über sich kaufen kann, ist
doch alles in Butter.
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