BlankFX schrieb am 03.10.2015 12:54:
Ich bin kein Volljurist, aber wenn ich mich nicht irre, widersprach es doch dem weltweiten Markenrecht eine Marke auf Namen anzumelden, die "Allgemeingut" sind, wie etwa "Banane", "Baum", oder "TĂĽr".
Die Bezeichnung "Alphabet" zähle ich eindeutig dazu...
Apple, Sun, Windows, Sonnenschein (Batterien), Uhu, Tempo, Loewe, Shell, Allianz, Caterpillar, Discovery, Käfer, Linde, Puma, Praktiker, Braun, Bayer, Ritter Sport, Riesen, Fuchs, Glashütte usw.
Man darf allgemeine Bezeichnungen als Marke registrieren, sofern sie andere Waren- oder Dienstleistungen betreffen.
Mal als Beispiel:
Ein Bäcker darf keine Marke "Vollkornbrot" oder gar "Brot" eintragen. Wenn es aber nicht um Brot (oder ähnliche Sachen wie Lebensmittel) geht, kann man das schon eintragen. Microsoft Brot oder VW Vollkornbrot sind dann problemlos möglich.
Alphabet ist also problemlos eintragungsfähig als Marke.