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  • sec_check

mehr als 1000 Beiträge seit 13.10.2002

Da gibt es noch so etwas wie Rechte am eigenen Bild...

Zitat aus:

http://www.medicalpicture.de/cont_487.gebaeudefotos.php

"[...] Geregelt wird dies im § 59 UrhG.

Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit gestattet Außenaufnahmen von Architektur und
Gebäuden und anderen in der Öffentlichkeit installierten
urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Denkmälern).
[...]
Die Grenzen der Panoramafreiheit liegen dort, wo wiederum andere
Rechte berührt werden, z.B. das Persönlichkeitsrecht, wenn durch die
Außenaufnahme etwa Details zur konkreten Personen sichtbar werden."

Allein schon ein Auto mit einer speziellen AirBrush-Lackierung, vor
dem Haus in der Einfahrt stehen zu haben, würde genügen, um den Bezug
zum Persönlichkeitsrecht herzustellen. Damit hätte man bereits
hinreichend Identifizierungsmerkmale um ggf. rechtlich gesehen die
Veröffentlichung des Fotos zu verhindern.

Eine bestimmte Anordnung von Gartenzwergen im Garten könnte ebenfalls
schon in diese Richtung gegen...

Statt immer zu schreien, "das muss man verbieten" oder "das dürfen
die nicht" etc. hilft es einfach sich auch mal mit bereits
bestehenden Gesetzen auseinanderzusetzen und die darin garantierten
Rechte notfalls auch gerichtlich einzufordern.

Ein richtiger Schritt für jeden Einzelnen / jede Einzelne wäre
einfach folgendes ernst zu nehmen:
[ ] Ja, ich bin gegen Datensammelwut.
[ ] Ja, ich weiss mich dagegen zu wehren.
[ ] Ja, ich wehre mich auch dagegen.
Dann wäre schon viel gewonnen in diesem Land.

Aber Deutschland war schon immer ein Land von Duckmäusern und
Obrigkeitshörigen. Das hat nicht zuletzt die Machtergreifung der
Nazis gezeigt. Das zeigen auch regelmässig die Bürgermeister- / OB- /
Kreistag- / Stadtrats- / Landtags- / Bundestagswahlen mit den
geringen Wahlbeteiligungen.

Alle "Ich kann da eh nichts ändern"- und "Die machen doch sowieso was
sie wollen"-Schreier können genau deshalb nichts ändern, weil Sie
nicht von Ihren Rechten Gebrauch machen. Auf nicht mehr und nicht
weniger lässt sich das reduzieren.
Aber genau dieselben sind es, die sich mit Ihren Nachbarn z.B. um die
Höhe oder Art des Gartenzauns streiten.

Wie war das nochmal mit Art.17 Grundgesetz:
"Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Und wie viele Petitionen bearbeitet der Petitionsausschuss des
Bundestags im Jahr und wie viele kommen davon nicht von
Parlamentarieren oder Parteien?
Im Jahr 2006 waren es insgesammt 16.766 (Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/jahresberichte/jb_2006.html).
Bei 80 Mio. Bundesbürgern, heisst das, das auf jeden 4771 Bürger eine
Petition kommt. Leicht vereinfacht heisst dies, dass von 4771
Bundesbürgern genau 4770 Bürger nichts an der Politik stört.

Bleibt nur noch anzumerken: "Wer heute nichts ändert, der wird es
morgen auch nicht tun." Ich weiss nicht von wem der Spruch stammt.
Aber er ist leider wahr.

Gruss,
SP.
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