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  • andimar

mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2004

Re: Kann mich mal jemand kneifen, bitte?

Der Artikel war mir durchaus bekannt.
Im vorliegenden Urteil wurde entschieden daß der Provider im
konkreten Fall nicht zu DNS-Sperren verpflichtet werden kann eben
weil die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei.

Meine Kernaussage versteckt sich hier:
  Wer sagt denn daß es bei DNS-Sperren bleibt? 
  Das wird Frau vdL schon für sich beantwortet haben.

Es nutzt nichts immer wieder auf die leichte Umgehbarkeit von
DNS-Sperren hinzuweisen und somit deren Untauglichkeit
herauszukehren.

Denn sind diese erst einmal etabliert und jeder lacht darüber wird
eine nächste Stufe eingeleitet wie z.B. Verpflichtung die
Provider-DNS zu verwenden oder gar transparente Proxies.

Ich meine immer noch es geht um die Grundfrage - darf der Staat sich
solche Mittel herausnehmen? Die technische Realisierung ist nahezu
Nebensache.
Da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handelt ist derartiges
immer nur vertretbar wenn andere Mittel nicht greifen.

Und ich muß hier nicht wiederholen was an anderer Stelle schon viel
aufgeführt wurde (z.B. Korrektheit der vorliegenden Sperrliste,
Entfernen entsprechender Angebote).


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