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  • McGyver777

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Entsprechendes Behördenhandeln ist dringend reformbedürftig.

speiche999 schrieb am 15. Mai 2009 15:45

> Tom Stein schrieb am 15. Mai 2009 07:24

> > Zum Glück dürfen die
> > Daten der Ärzte, die den Befund kennen, bisher noch nicht ausgewertet
> > werden. 
> Vergiß es. Wer in diesem System krank ist und Anspruch auf seine
> (finanziellen) Rechte erhebt

[unter kommentarloser Zustimmung zu deinem Beitrag noch ein paar
Gedanken dazu]

Der vom System Leistungen beantragende Bürger (KV, SGB, RV) ist in
erster Linie ganz pragmatisch und damit un-ideologisch als mündiger
Staatsbürger zu behandeln (Positiv-Regel), aber *keinesfalls* als:

1)
"Kunde", der etwa mit dem Leistungsgeber individuelle Deals auf
Gegenseitigkeit aushandeln müßte (unechte "Kunden" haben nämlich im
Rahmen der Vertragsfreiheit keine zwingenden Auflagen zu befolgen,
sondern reale Rechte und Pflichten, insofern daß sie sich eben an
geltende Gesetze und sinnentsprechende Rechtsauslegungen zu halten
haben, wie ja die leistende Behörde auch, hingegen ist beim Kunden in
irgendeinem Markt dessen Willenserklärung, einen Vertrag eingehen zu
wollen, unverbrüchlich frei, beides hat also nur sehr bedingt etwas
miteinander zu tun. Motto: "Nachteile werden individualisiert
abgeleitet, Vorteile ungerecht allgemein verteilt". Fazit: Markt =
Vertrag/Deal; Sozialsystem: weitg., individuelle Leistungsgarantie)

...und auch *keinesfalls* als:

2)
Alimentations/Almosen-"Empfänger" (vgl. "passiver Gegenstand", der
dann infolge dieser Fiktion künstlich "aktiviert" werden müßte) -
absurd!

...und auch *keinesfalls* als:

3)
Gegenstand der (vermeintlich notwendigen) "Unterordnung" unter
irgendwelche Behördenbefindlichkeiten (meist auf dem kurzen Dienstweg
an Behörden, meist eher tagespolitisch intendierte
Lobbybefindlichkeiten), z.B. konsequente Gesetzeunterlaufung durch
Jobcenter auf "stille politische Weisung" hin

...und auch *keinesfalls* als:

4)
sog. angeblicher "quasi-in-der-Not-Betrüger", dem man ja ohnehin
genauer auf die Finger schauen müsse, als jedem anderen Staatsbürger,
"weil ist ja klar wieso" - Diskriminierungsverbot! und: Ignorieren
von Teilen der RV-Vita, um "dem Staat Geld zu sparen" (inoffiziell)

...und auch *keinesfalls* als:

"Hilfebedürftiger" - Abschaffung des künstlichen Bedarfsprinzips
(siehe sog. "Bedarfsgemeinschaften", Zwangsmitgliedschaft in ges.
Krankenversicherungen, "Schwerbehindert" = arm dran, Bein ab), da
hier unnötige Abhängigkeit in jedes Handeln zwischen
Leistungsbezieher und Behörde implementiert wird. Wenn nämlich schon
die Nachteile einer wirtschaftlichen schwachen individuellen
Lebenslage bestehen, und der gesellschaftliche Status eines
Chronikers, der vielleicht auch noch länger erwerbslos/arbeitsunfähig
ist, ohnehin besteht, dann muß nicht auch noch zusätzlich
strukturelle Unfreiheit vermehrt werden (z.B. durch das gegeneinander
Ausspielen von "Alleinlassen" gegen "Verfolgungsbetreuung"). Wer mal
in solchen Strukturen (soz. Bereich, Klinik, Pflege) gearbeitet hat,
weiß, was ich hiermit anspreche.

Ein souveräner Staatsbürger ist die den Staat erst konstituierende
Entität, ob er sich seiner eigentlichen Souveränität schon voll
bewußt ist, oder nicht, und ist weder "Opfer", noch "im Fall etwaigen
'Beaufsichtigungsmangels' automatisch und zwanghaft böswillig
handelnder (weil angebl. falsch konditionierter) Täter", noch Mündel
eines fiktiven Elternteils "Vater/Mutter Staat", noch - und das halte
ich für ganz besonders wichtig - Gegenstand von Drittinteressen (z.B.
egomanische Unternehmen am sog. "Arbeitsmarkt", "Amtskirchen" und
deren Sozialinstitutionen).

...jedoch *sehr wohl* als: souveränes Konstituens eines Staatswesens
(unter vielen anderen solchen)

Ich denke, unser völlig überfordertes Sozialsystem ist
allmählich reif für einen gepflegten reboot.

Grüße,

Mc

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