alienscreamer schrieb am 15. Juni 2006 15:01
> also wenn ich das mit der GNU GPL richtig verstanden hab, darf ich
> mir ein linux nehmen, rumdoktorn wie's böse und auch wieder als
> (halbe) eigenentwicklung vetreiben (nich daqs linux aber den
> datenträger usw.) - bis auf den Haken, das die sourcen mitgeliefert
> werden müssen...
Was Du schreibst ist nicht richtig. Es gibt folgende Varianten (aus
dem Kopf, genaues steht in der GPL):
a) Du lieferst neben den Binaries gleich den Quellcode mit. Damit
hat der Anwender immer den Quellcode.
b) Du bietest zum Download des Binaries den Quellcode zum Download
an. Damit hat der Anwender nur dann den Quellcode, wenn er ihn sich
runterlädt. Es ist dann nicht notwendig, dass der Quellcode später
noch vorgehalten wird wenn der Anwender *freiwillig* von der
Möglichkeit keinen Gebrauch macht ihn sofort herunterzuladen
(Technische Störungen sind keine Freiwilligkeit).
c) Du legst schriftlich(!) eine Anforderungskarte bei, über die jeder
(also nicht nur der Anwender der das Binary hat) sich gegen Auslagen
der Kosten für den physischen Akt des Kopierens (das sind Material
und Postgebühren, aber nicht der Strom, die Maschinen, die
Arbeitszeit) sich weltweit(!) einen (handelsüblich lesbaren)
Datenträger zuschicken lassen kann (und zwar ohne große Verzögerung)
auf dem sich der Source befindet. Dieses Papier muss mindestens 3
Jahre (oder waren's 5?) Gültigkeit besitzen nach dem Tag an dem das
Produkt an den Anwender ausgeliefert wurde.
d) Alternativ, das ist eine reine Duldung, darf man Punkt c auch
entsprechen, indem man ein URL angibt, über das man sich den Source
runterladen kann. Dieses URL muss aber ebenfalls für die gesamte
Zeitdauer existieren und für jedermann zugänglich sein.
Diese Garantien unter c und d müssen auch für den Fall aufrecht
erhalten werden wenn die Firma pleite geht! Wenn man diesem Punkt
also nicht ensprechen kann muss man Varianten a oder b verwenden.
Also ist es falsch: Der Source muss nicht beiligen!
Es muss lediglich eine Kopie der GNU-GPL mitgeliefert werden (das
kann das Gerät z. B. am Bildschirm anzeigen, nennt sich "prominente
Stelle", sprich leicht auffindbar und der Hinweis darauf darf nicht
so angebracht sein, dass man ihn übersehen kann) *und* diese
schriftliche Garantie auf den Sourcecode muss dabei sein wenn der
Sourcecode ansonsten fehlt.
Ist eigentlich ultra einfach das Ganze. Fragt sich, warum so viele
Firmen sich daran nicht halten können und überhaupt keinen Source
rausrücken. Klar ist:
- Der Source muss zum Zeitpunkt des Auslieferns verfügbar sein.
- Es muss auf die GPL an deutlicher Stelle hingewiesen werden sofern
das Binärprogramm interaktiv ist.
Hinweis:
Variante b) hat so ihre Tücken. Wenn jemand sich das Programm
runterlädt, aber nicht den Source, kann er es später nicht
weitergeben, da er evtl. den Source ja nicht hat. Er muss aber nach
Weitergabe den Source mitliefern, nach a) bis d). Man kann sich
seiner Pflicht *nicht* entledigen indem man auf jemand anderen
hinweist, man muss der Pflicht immer selber entsprechen. Dies geht
evtl. nach d) wenn man mit dem, der den Download anbietet eine
Abmachung hat. Wenn d) aber nix davon weiss ist der Verweis auf d)
nicht zulässig.
Man kann sich also nicht darauf rausreden, dass es die Sourcen ja
unter kernel.org gibt und die anderen Programe unter sf.net.
Wichtig ist noch etwas: Der Source muss "fit" sein, d. h. es reicht
nicht, einfach nur die Quellen rüberzulassen ohne Erklärung, wie man
das Produkt zusammenbaut. Um der GPL zu entsprechen muss es möglich
sein, ohne große Probleme die Binaries selber zu kompilieren.
Man darf dabei proprietäre Teile weglassen, sofern diese Teile nicht
unumgänglich für das Funktionieren des Geräts ist. Beispielsweise
kann man die proprietäre Ansteuerung der Fernsteuerung weglassen,
sofern das Gerät dadurch nicht zu einem Dunklen Backstein wird, d. h.
also weiterhin seine Funktion erfüllt. Nicht weglassen darf man z.
B. die Displaysteuerung, da diese ja notwendig ist, um die GPL
anzuzeigen.
Das Compilieren darf nicht behindert werden, z. B. indem man einen
"proprietären Compiler" verwendet den leider sonst niemand hat oder
der extrem teuer ist. In solch einem Fall müsste sogar das gesamte
Entwicklungswerkzeug mitgeliefert werden! Es kann aber einer Lizenz
unterliegen die nicht der GPL entspricht, nur muss die Lizenz es
erlauben damit frei die Binaries herzustellen, und zwar
uneeingeschränkt und jeder an den evtl. das Binary weitergegeben
wird. Das ist somit rein akademisch, dieser Hürde wird wohl niemand
jemals entsprechen können, außer das Entwicklungswerkzeug entspricht
auch der GPL, Freeware oder Public Domain.
Also:
- Die GPL erfordert, dass alles, was in die GPL-Binaries eingeht, der
GPL unterliegt (Ausnahmen ist LGPL für Libraries, das ist aber etwas
anderes.)
- Die GPL erfordert ebenso, dass die Möglichkeit die GPL-Binaries aus
den Sourcen zu erstellen durch irgendeine Möglichkeit behindert wird.
- Die GPL erfordert weiterhin, dass der Einsatz der GPL-Binaries
nicht behindert wird, d. h. der Anwender eines Devices mit
GPL-Software nicht daran gehindert werden darf, ein
selbstmodifiziertes GPL-Binary einzusetzen.
In sofern ist der Anti-DRM-Paragraph der GPL v3 bereits in der v2
enthalten und überhaupt nix neues. Nur steht es in der v2 nicht so
deutlich drinnen.
Das ganze was ich oben schrieb kann man auf ein Wort zusammenfassen:
Freiheit.
Man muss dem Anwender die Freiheit geben, den Sourcecode zu sehen, zu
verändern und die Änderung zu nutzen und das Binary nach gutdünken
weiterzugeben. Und diese Freiheit darf man durch keinerlei Maßnahme
einschränken sonst verstößt man gegen die GPL, darf die GPL-Software
also nicht für sein Produkt nutzen.
Ist eigentlich wirklich ultra simpel und sehr logisch die GPL.
> hab ich nu was falsch verstanden, oder verstossen die jetzt gegen die
> gpl und scheren sich nich drum oder gibt es die sourcen irgendwo?
Ob sie das tun hängt davon ab ob es die Written Offer gibt. Das kann
nur jemand bestätigen, der das Gerät in Händen hält.
Dagegen vorgehen können nur Leute, die das Copyright dessen besitzen,
gegen dessen Lizenz verstoßen wird. Beispielsweise ist so jemand
Harald Welte:
> http://gpl-violations.org/
Er schrieb den Netfilter-Code von Linux, sprich, wenn das Kernel IP
spricht ist Harald Weltes Sourcecode mit im Spiel und er kann die
Einhaltung der GPL erzwingen, was er inzwischen schon häufig getan
hat.
-Tino
> also wenn ich das mit der GNU GPL richtig verstanden hab, darf ich
> mir ein linux nehmen, rumdoktorn wie's böse und auch wieder als
> (halbe) eigenentwicklung vetreiben (nich daqs linux aber den
> datenträger usw.) - bis auf den Haken, das die sourcen mitgeliefert
> werden müssen...
Was Du schreibst ist nicht richtig. Es gibt folgende Varianten (aus
dem Kopf, genaues steht in der GPL):
a) Du lieferst neben den Binaries gleich den Quellcode mit. Damit
hat der Anwender immer den Quellcode.
b) Du bietest zum Download des Binaries den Quellcode zum Download
an. Damit hat der Anwender nur dann den Quellcode, wenn er ihn sich
runterlädt. Es ist dann nicht notwendig, dass der Quellcode später
noch vorgehalten wird wenn der Anwender *freiwillig* von der
Möglichkeit keinen Gebrauch macht ihn sofort herunterzuladen
(Technische Störungen sind keine Freiwilligkeit).
c) Du legst schriftlich(!) eine Anforderungskarte bei, über die jeder
(also nicht nur der Anwender der das Binary hat) sich gegen Auslagen
der Kosten für den physischen Akt des Kopierens (das sind Material
und Postgebühren, aber nicht der Strom, die Maschinen, die
Arbeitszeit) sich weltweit(!) einen (handelsüblich lesbaren)
Datenträger zuschicken lassen kann (und zwar ohne große Verzögerung)
auf dem sich der Source befindet. Dieses Papier muss mindestens 3
Jahre (oder waren's 5?) Gültigkeit besitzen nach dem Tag an dem das
Produkt an den Anwender ausgeliefert wurde.
d) Alternativ, das ist eine reine Duldung, darf man Punkt c auch
entsprechen, indem man ein URL angibt, über das man sich den Source
runterladen kann. Dieses URL muss aber ebenfalls für die gesamte
Zeitdauer existieren und für jedermann zugänglich sein.
Diese Garantien unter c und d müssen auch für den Fall aufrecht
erhalten werden wenn die Firma pleite geht! Wenn man diesem Punkt
also nicht ensprechen kann muss man Varianten a oder b verwenden.
Also ist es falsch: Der Source muss nicht beiligen!
Es muss lediglich eine Kopie der GNU-GPL mitgeliefert werden (das
kann das Gerät z. B. am Bildschirm anzeigen, nennt sich "prominente
Stelle", sprich leicht auffindbar und der Hinweis darauf darf nicht
so angebracht sein, dass man ihn übersehen kann) *und* diese
schriftliche Garantie auf den Sourcecode muss dabei sein wenn der
Sourcecode ansonsten fehlt.
Ist eigentlich ultra einfach das Ganze. Fragt sich, warum so viele
Firmen sich daran nicht halten können und überhaupt keinen Source
rausrücken. Klar ist:
- Der Source muss zum Zeitpunkt des Auslieferns verfügbar sein.
- Es muss auf die GPL an deutlicher Stelle hingewiesen werden sofern
das Binärprogramm interaktiv ist.
Hinweis:
Variante b) hat so ihre Tücken. Wenn jemand sich das Programm
runterlädt, aber nicht den Source, kann er es später nicht
weitergeben, da er evtl. den Source ja nicht hat. Er muss aber nach
Weitergabe den Source mitliefern, nach a) bis d). Man kann sich
seiner Pflicht *nicht* entledigen indem man auf jemand anderen
hinweist, man muss der Pflicht immer selber entsprechen. Dies geht
evtl. nach d) wenn man mit dem, der den Download anbietet eine
Abmachung hat. Wenn d) aber nix davon weiss ist der Verweis auf d)
nicht zulässig.
Man kann sich also nicht darauf rausreden, dass es die Sourcen ja
unter kernel.org gibt und die anderen Programe unter sf.net.
Wichtig ist noch etwas: Der Source muss "fit" sein, d. h. es reicht
nicht, einfach nur die Quellen rüberzulassen ohne Erklärung, wie man
das Produkt zusammenbaut. Um der GPL zu entsprechen muss es möglich
sein, ohne große Probleme die Binaries selber zu kompilieren.
Man darf dabei proprietäre Teile weglassen, sofern diese Teile nicht
unumgänglich für das Funktionieren des Geräts ist. Beispielsweise
kann man die proprietäre Ansteuerung der Fernsteuerung weglassen,
sofern das Gerät dadurch nicht zu einem Dunklen Backstein wird, d. h.
also weiterhin seine Funktion erfüllt. Nicht weglassen darf man z.
B. die Displaysteuerung, da diese ja notwendig ist, um die GPL
anzuzeigen.
Das Compilieren darf nicht behindert werden, z. B. indem man einen
"proprietären Compiler" verwendet den leider sonst niemand hat oder
der extrem teuer ist. In solch einem Fall müsste sogar das gesamte
Entwicklungswerkzeug mitgeliefert werden! Es kann aber einer Lizenz
unterliegen die nicht der GPL entspricht, nur muss die Lizenz es
erlauben damit frei die Binaries herzustellen, und zwar
uneeingeschränkt und jeder an den evtl. das Binary weitergegeben
wird. Das ist somit rein akademisch, dieser Hürde wird wohl niemand
jemals entsprechen können, außer das Entwicklungswerkzeug entspricht
auch der GPL, Freeware oder Public Domain.
Also:
- Die GPL erfordert, dass alles, was in die GPL-Binaries eingeht, der
GPL unterliegt (Ausnahmen ist LGPL für Libraries, das ist aber etwas
anderes.)
- Die GPL erfordert ebenso, dass die Möglichkeit die GPL-Binaries aus
den Sourcen zu erstellen durch irgendeine Möglichkeit behindert wird.
- Die GPL erfordert weiterhin, dass der Einsatz der GPL-Binaries
nicht behindert wird, d. h. der Anwender eines Devices mit
GPL-Software nicht daran gehindert werden darf, ein
selbstmodifiziertes GPL-Binary einzusetzen.
In sofern ist der Anti-DRM-Paragraph der GPL v3 bereits in der v2
enthalten und überhaupt nix neues. Nur steht es in der v2 nicht so
deutlich drinnen.
Das ganze was ich oben schrieb kann man auf ein Wort zusammenfassen:
Freiheit.
Man muss dem Anwender die Freiheit geben, den Sourcecode zu sehen, zu
verändern und die Änderung zu nutzen und das Binary nach gutdünken
weiterzugeben. Und diese Freiheit darf man durch keinerlei Maßnahme
einschränken sonst verstößt man gegen die GPL, darf die GPL-Software
also nicht für sein Produkt nutzen.
Ist eigentlich wirklich ultra simpel und sehr logisch die GPL.
> hab ich nu was falsch verstanden, oder verstossen die jetzt gegen die
> gpl und scheren sich nich drum oder gibt es die sourcen irgendwo?
Ob sie das tun hängt davon ab ob es die Written Offer gibt. Das kann
nur jemand bestätigen, der das Gerät in Händen hält.
Dagegen vorgehen können nur Leute, die das Copyright dessen besitzen,
gegen dessen Lizenz verstoßen wird. Beispielsweise ist so jemand
Harald Welte:
> http://gpl-violations.org/
Er schrieb den Netfilter-Code von Linux, sprich, wenn das Kernel IP
spricht ist Harald Weltes Sourcecode mit im Spiel und er kann die
Einhaltung der GPL erzwingen, was er inzwischen schon häufig getan
hat.
-Tino