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Avatar von iWon Knatterfeld
  • iWon Knatterfeld

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2008

Waren wir nicht schon mal weiter?

Ich habe leider auch nach einigem Suchen kein Urteil dazu gefunden,
aber haben die Gerichte nicht längst klargestellt, dass Versandkosten
sogar noch vor Beginn des Bestellvorgangs einsehbar sein müssen? Wäre
es anders, so könnte man eine relativ einfache Masche zur Sammlung
persönlicher Daten konstruieren: Exorbitante Versandkosten verlangen,
die man aber nur gegen Anmeldung verrät.
Natürlich kann der potenzielle Kunde immer noch Phantasieadressen
eingeben, um die Versandkosten angezeigt zu bekommen. Zum Teil ist
das aber nicht ganz leicht, weil das System so eingerichtet sein
kann, dass es prüft, ob es im angegebenen Ort unter der angegebenen
Postleitzahl die angegebene Straße gibt. Das wiederum lädt dazu ein,
die persönlichen Daten von Personen zu missbrauchen, die wirklich
existieren. Außerdem könnte die Eingabe erfundener Adressen als
Betrug ausgelegt werden. (Wobei man sich natürlich fragen muss, ob es
sich lohnt, diesen auch zu verfolgen.)
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