Da jeder mit einem Internetfähigen PC gezwungen ist, Abgaben an die
GEZ abzuführen, auch wenn die Firmenvorschriften das
Radio/TV-Konsumieren während der Arbeitszeit verbieten, wäre die
logische Schlussfolgerung dass alle D2, D1, E und O Kunden bundesweit
dazu verpflichtet werden, für ihr Handy, und sei es ein "Knochen" GEZ
abzuführen. Schliesslich könnte der Teilnehmer seine Telefonkarte aus
dem nicht TV-fähigen Gerät entfernen und in ein TV-Handy einlegen und
Regensburg besuchen. Jeder Handy-Besitzer mit einem gültigen Vertrag
oder Prepaid-Karte ist somit potentieller Handy-TV-Nutzer und somit
verplichtet, für die Bereitstellung öffentlich Rechtlicher Contents
seinen Obulus zu leisten.
www.speedteamduo.de
GEZ abzuführen, auch wenn die Firmenvorschriften das
Radio/TV-Konsumieren während der Arbeitszeit verbieten, wäre die
logische Schlussfolgerung dass alle D2, D1, E und O Kunden bundesweit
dazu verpflichtet werden, für ihr Handy, und sei es ein "Knochen" GEZ
abzuführen. Schliesslich könnte der Teilnehmer seine Telefonkarte aus
dem nicht TV-fähigen Gerät entfernen und in ein TV-Handy einlegen und
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oder Prepaid-Karte ist somit potentieller Handy-TV-Nutzer und somit
verplichtet, für die Bereitstellung öffentlich Rechtlicher Contents
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